2016 bis Mitte 2025
Möglicher Erwerbszeitraum nach Angaben der Projektseite.
/ REIFEN-KARTELL /
Für Unternehmen mit Käufen von Ersatzreifen oder kompletten Reifensätzen. Die EU untersucht den Verdacht möglicher Preisabsprachen – eine Kartellfeststellung liegt noch nicht vor.
/ WER KÖNNTE BETROFFEN SEIN? /
Im Mittelpunkt stehen gewerbliche Reifenkäufe. Die mögliche Anspruchslage hängt vom Ausgang der Ermittlungen und vom einzelnen Erwerb ab.
Möglicher Erwerbszeitraum nach Angaben der Projektseite.
Reifen für PKW, Transporter, LKW, Busse, Trailer und Auflieger.
Käufe in der EU, im EWR und laut Projektseite auch in der Schweiz.
* Zeitraum und Prognose geben die Angaben der Reifen-Projektseite wieder. Sie sind keine Garantie für Bestehen oder Höhe eines Anspruchs. Die EU-Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
/ EU-UNTERSUCHUNG /
Die Europäische Kommission führte im Januar 2024 unangekündigte Untersuchungen bei Unternehmen der Reifenbranche durch. Im Fokus steht der Verdacht einer möglichen Preiskoordinierung bei neuen Ersatzreifen, auch über öffentliche Kommunikation.
Die Kommission betont, dass solche Untersuchungen ein vorläufiger Schritt sind und weder Schuld noch den Ausgang des Verfahrens vorwegnehmen.
Offizielle EU-Meldung öffnen ↗Bekanntgabe der unangekündigten Untersuchungen
PKW, Transporter, LKW und Busse
Markt für neue Ersatzreifen im Fokus
Bislang keine behördliche Kartellfeststellung
/ SO BEREITEN SIE SICH VOR /
Früh strukturierte Einkaufsdaten erleichtern eine spätere Prüfung, falls sich die Kartellvorwürfe bestätigen.
Sammeln Sie Ersatzreifen und komplette Reifensätze, die Ihr Unternehmen im möglichen Prüfzeitraum erworben hat.
Ordnen Sie die Käufe nach PKW, Transporter, LKW, Bus, Trailer oder Auflieger.
Rechnungen, Bestellungen, Lieferscheine und Buchungsunterlagen helfen bei der ersten Einordnung.
Ergänzen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Unternehmensnachweis.
Die Angaben werden strukturiert aufgenommen und für die fachliche sowie rechtliche Prüfung vorbereitet.
Da die EU-Ermittlungen noch laufen, werden das weitere Vorgehen und eine mögliche Durchsetzung daran ausgerichtet.
/ RELEVANTE KÄUFE /
Die Projektseite nennt Goodyear, Continental, Pirelli, Michelin, Nokian Tyres, Bridgestone und Tochterunternehmen im Zusammenhang mit den Vorwürfen. Eine behördliche Feststellung gegen einzelne Unternehmen liegt damit nicht vor.
/ PARTNER FÜR DIE DURCHSETZUNG /
Rescon arbeitet nach Angaben der Projektseite mit der Internationalen Gesellschaft für Verbraucherrechte mbH zusammen. Die IGVR bündelt mögliche Schadenersatzansprüche und greift auf spezialisierte Kartellanwälte und Gutachter zurück.
Konkretes Vorgehen, Kosten und Bedingungen werden erst nach Prüfung der individuellen Ausgangslage vereinbart.
/ HÄUFIGE FRAGEN /
Nein. Die Europäische Kommission hat unangekündigte Untersuchungen wegen des Verdachts möglicher Preisabsprachen durchgeführt. Diese Untersuchungen sind ein vorläufiger Ermittlungsschritt und bedeuten ausdrücklich keine Feststellung eines Kartellverstoßes.
/ UNVERBINDLICHE ERSTPRÜFUNG /
Senden Sie Rescon Ihre Kontaktdaten. Die Anzahl der Reifensätze kann im ersten Schritt auch überschlägig angegeben werden.